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Vorstandsausschüsse
Die Direktoren haben einen Ausschuss für Prüfung und Risiko, einen Ausschuss für Nominierung und Governance, einen Vergütungsausschuss, einen Ausschuss für Nachhaltigkeit und Kultur und einen Ausschuss für Sicherheit und betriebliche Compliance eingerichtet. Die Mitglieder dieser Ausschüsse werden vorwiegend aus den Reihen der unabhängigen Direktoren berufen. Die Berufungen in diese Ausschüsse erfolgen für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren und können verlängert werden, sofern die Mitglieder weiterhin unabhängig sind. Die Aufgabenbereiche der Ausschüsse wurden entsprechend den Bestimmungen des Unternehmensführungskodex festgelegt. Nachstehend ist der Aufgabenbereich der Ausschüsse zusammenfassend aufgeführt. Jeder Ausschuss und jeder Direktor ist dazu befugt, auf Kosten des Unternehmens unabhängige fachkundige Beratung zu ersuchen, wenn dies zur Erfüllung der jeweiligen Aufgaben nötig ist.
Ausschussmitglieder | Mitglieder (c bezeichnet den Vorsitzenden) | Unabhängigkeit |
---|---|---|
Rechnungsprüfung und Risiko | Enrique Dupuy de Lome Chavarri (V), Phit Lian Chong und Anna Gatti | 100% |
Nominierung und Governance | William A. Franke (V), Barry Eccleston und Charlotte Andsager | 67% |
Vergütung | Barry Eccleston (V), Anna Gatti and Anthony Radev | 100% |
Nachhaltigkeit und Kultur | Charlotte Andsager (V), Anthony Radev und Andrew Broderick | 67% |
Safety, Security & Operational Compliance Committee | Charlotte Pedersen (V), Andrew Broderick and Barry Eccleston | 67% |
Aufgabenbereich des Ausschusses
Der Ausschuss für Prüfung und Risiko unterstützt den Vorstand bei der Erfüllung seiner Pflichten bezüglich (a) der Finanzberichterstattung; (b) der narrativen Berichterstattung, einschließlich der Überprüfung des Inhalts von Jahresberichten und Jahresabschlüssen sowie der Beratung des Vorstands dazu, ob die Berichte insgesamt fair, ausgewogen und verständlich sind und die Informationen beinhalten, die die Aktionäre zur Beurteilung der Leistung, des Geschäftsmodells und der Strategie des Unternehmens benötigen; (c) der internen Kontrollen und Risikomanagementsysteme; (d) Whistleblowing und Betrug; (e) der internen Rechnungsprüfung; (f) der externen Rechnungsprüfung sowie (g) der Cybersicherheit. Wenn der Ausschuss für Prüfung und Risiko einen Aspekt der vorgeschlagenen Finanzberichterstattung des Unternehmens bemängelt, so hat er dem Vorstand seine Einwände vorzutragen. Die letztendliche Verantwortung für die Prüfung und Genehmigung des Jahresberichts und der Jahresabrechnung sowie der Halbjahresberichte liegen jedoch in der Verantwortung des Vorstands.
Gemäß dem Unternehmensführungskodex muss der Ausschuss für Rechnungsprüfung und Risiko aus mindestens drei Mitgliedern bestehen, die alle unabhängige, nicht geschäftsführende Direktoren sein müssen; außerdem muss mindestens ein Mitglied aktuelle, einschlägige Erfahrung auf dem Gebiet der Finanzen aufweisen. Der Ausschuss für Rechnungsprüfung und Risiko des Unternehmens setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen, Enrique Dupuy de Lome Chavarri, Phit Lian Chong und Anna Gatti, die unabhängige, nicht geschäftsführende Direktoren sind. Dupuy de Lome Chavarri ist ein Vorsitzender des Ausschusses für Rechnungsprüfung und Risiko und seine Erfahrung auf dem Gebiet der Finanzen wird vom Vorstand als aktuell und einschlägig erachtet. Keines der Mitglieder des Ausschusses für Rechnungsprüfung und Risiko steht in Verbindung zu den externen Wirtschaftsprüfern des Unternehmens. Das Unternehmen vertritt infolgedessen die Auffassung, dass es die Empfehlung des Unternehmensführungskodex bezüglich der Zusammensetzung des Ausschusses für Rechnungsprüfung und Risiko erfüllt.
Der Ausschuss für Rechnungsprüfung und Risiko tritt mindestens dreimal pro Jahr formell sowie bei Bedarf zusammen. Der Vorstandsvorsitzende, Group Chief Executive Officer, Chief Financial Officer, Chief Digital Officer, andere Direktoren, Risiko-, Compliance- und interne Rechnungsprüfungsverantwortliche des Unternehmens sowie Verantwortliche aus dem Finanzbereich des Unternehmens können zur vollständigen oder teilweisen Teilnahme jeder Sitzung eingeladen werden, sofern dies angemessen und notwendig ist. Der externe Wirtschaftsprüfer des Unternehmens ist zur regelmäßigen Teilnahme an den Ausschusssitzungen eingeladen.
Der Ausschuss für Nominierung und Governance unterstützt den Vorstand bei der Erfüllung seiner Pflichten bezüglich der Zusammensetzung des Vorstandes. Er ist zudem dafür zuständig, das Gleichgewicht von Kompetenzen, Kenntnissen und Erfahrung im Vorstand zu evaluieren und darüber hinaus dessen Größe, Struktur und Zusammensetzung sowie Rücktritte und Ernennungen von zusätzlichen und nachfolgenden Direktoren zu beurteilen sowie dem Vorstand diesbezüglich angemessene Empfehlungen zu unterbreiten.
Gemäß dem Unternehmensführungskodex muss der Ausschuss für Nominierung und Governance mehrheitlich aus unabhängigen, nicht geschäftsführenden Direktoren bestehen. Der Ausschuss für Nominierung und Governance des Unternehmens setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen, William A. Franke, Barry Eccleston und Charlotte Andsager. Der Vorsitzende des Ausschusses für Nominierung und Governance ist William A. Franke. Das Unternehmen vertritt infolgedessen die Auffassung, dass es die Empfehlungen des Unternehmensführungskodex bezüglich der Zusammensetzung des Nominierungsausschusses erfüllt.
Der Ausschuss für Nominierung und Governance tritt mindestens zweimal pro Jahr formell sowie bei Bedarf zusammen.
Der Vergütungsausschuss ist dafür zuständig, die Vergütungspolitik inklusive Rentenansprüche und jeglicher Entschädigungszahlungen für alle geschäftsführenden Direktoren und den Vorstandsvorsitzenden festzulegen sowie Empfehlungen zur Vergütung von hochrangigen Führungskräften auszusprechen und diese zu überprüfen. Die Vergütung nicht geschäftsführender Direktoren wird durch den gesamten Vorstand festgelegt.
Das Ziel der Vergütungspolitik des Unternehmens besteht darin, einen Anreiz für die Geschäftsführung zu bieten, diejenige Qualität umzusetzen, die zur erfolgreichen Führung des Unternehmens erforderlich ist, und sie zur Wahrung dieser Qualität zu motivieren, bei gleichzeitiger Minimierung der entsprechenden Ausgaben und unter Berücksichtigung der Sichtweise von Aktionären sowie anderen Interessenvertretern.
Der Vergütungsausschuss ist weiterhin dafür zuständig, Empfehlungen zur Gewährung von Prämienansprüchen unter Beachtung des Aktienoptionsprogramms auszusprechen. Gemäß den für den Vergütungsausschuss geltenden Bestimmungen sind Direktoren von Diskussionen über ihre eigenen Vergütungsbedingungen ausgeschlossen.
Gemäß dem Unternehmensführungskodex muss der Vergütungsausschuss aus mindestens drei Mitgliedern bestehen, die alle unabhängige, nicht geschäftsführende Direktoren sein müssen. Der Vergütungsausschuss des Unternehmens setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen, Barry Eccleston, Anna Gatti und Anthony Radev, die unabhängige, nicht geschäftsführende Direktoren sind. Der Vorsitzende des Vergütungsausschusses ist Barry Eccleston. Das Unternehmen vertritt infolgedessen die Auffassung, dass es die Empfehlungen des Unternehmensführungskodex bezüglich der Zusammensetzung des Vergütungsausschusses erfüllt.
Der Vergütungsausschuss tritt mindestens zweimal pro Jahr formell sowie bei Bedarf zusammen.
Der Ausschuss unterstützt den Verwaltungsrat bei der Prüfung der Richtlinien und Geschäftspraktiken auf Nachhaltigkeit. Dadurch stellt er sicher, dass das Unternehmen eine langfristig angelegt Wertschöpfung fördert und somit Umweltaspekte bei der Festlegung der Unternehmensstrategie durch Empfehlungen an den Verwaltungsrat berücksichtigt. Zu den Aufgaben des Ausschusses zählen insbesondere Folgende: (a) Prüfung der Nachhaltigkeitsstrategie der Gruppe sowie deren Umsetzung; (b) Untersuchung der nicht-finanziellen Risiken, insbesondere Risiken im Zusammenhang mit Umwelt-, Sozial- und Gesellschaftsfragen; und (c) Koordinierung der Berichterstattung zu nicht-finanziellen und Diversitätsangelegenheiten gemäß den geltenden Vorschriften und internationalen Benchmarks.
Der Ausschuss unterstützt den Verwaltungsrat auch bei der Prüfung der Unternehmensrichtlinien und Geschäftspraktiken im Bereich Kultur. Er gewährleistet durch Empfehlungen an den Verwaltungsrat, dass das Unternehmen die Diversität in allen Bereichen fördert, eine effektive Kommunikation zwischen Management und Angestellten in beide Richtungen ermöglicht und dadurch gesellschaftliche Belange bei der Festlegung der Unternehmensstrategie berücksichtigt. Der Ausschuss ist insbesondere zuständig für: (a) die Prüfung und Umsetzung der Diversitätsstrategie und -ziele der Gruppe und (b) die Prüfung der Angestelltenverhältnisse der Gruppe mit besonderem Augenmerk auf die Wirksamkeit des Volksrats.
Die Aufgabe des Ausschusses besteht in der Unterstützung des Vorstands bei der Überwachung der Richtlinien, Praktiken, Ziele sowie der Performance der Gruppe in Bezug auf Sicherheit, Gefahrenabwehr und betriebliche Compliance.
Dem Ausschuss obliegen im Einzelnen die Aufgaben:
(a) die Richtlinien und Ziele der Gruppe in den Bereichen Sicherheit, Gefahrenabwehr und Compliance Management sowie deren Umsetzung zu überwachen, um den Status der Gruppe als eine der sichersten Fluggesellschaften der Welt zu wahren;
(b) wichtige Strategien, Richtlinien oder Erklärungen des Unternehmens in den Bereichen Sicherheit und Gefahrenabwehr zu überprüfen und dem Vorstand zur Annahme zu empfehlen;
(c) die größten Risiken in den Bereichen Sicherheit, Gefahrenabwehr, Compliance Management sowie Notfallmaßnahmen zu prüfen;
(d) die Einhaltung aller relevanten gesetzlichen und behördlichen Vorgaben durch die Gruppe sowie die Umsetzung von Richtlinien, Standards und Prozessen in Übereinstimmung mit den Best Practices der Luftfahrtbranche zu prüfen und Maßnahmen bei etwaigen bedeutsamen Verstößen zu prüfen;
(e) regelmäßige Berichte über die Sicherheitsperformance zu erhalten und Leistungsindikatoren für Sicherheit, Gefahrenabwehr und Compliance zu überwachen sowie Empfehlungen für den Vorstand zu erarbeiten, falls bedeutsame Abweichungen oder Verstöße auftreten;
(f) Berichte des Chief Operations Officers der Gruppe über die Performance, Auditergebnisse, größere Vorfälle, Korrekturmaßnahmen und Empfehlungen oder Anweisungen von Regulierungsbehörden entgegenzunehmen;
(g) Trends und Gefahren in der Branche zu beurteilen, einschließlich potenzieller Haftungsrisiken, Änderungen der Gesetzeslage und Rechtsvorschriften, technologischer Entwicklungen sowie gegebenenfalls Abhilfe- und Korrekturmaßnahmen;
Die Mitglieder des Ausschusses werden vom Vorstand auf Empfehlung des Nominierungsausschusses und in Absprache mit dem Vorsitzenden des Ausschusses ernannt. Der Vorstand ernennt den Vorsitzenden des Ausschusses, der ein unabhängiges, nicht geschäftsführendes Vorstandsmitglied sein muss. Die Mitglieder des Ausschusses sollten vorzugsweise über Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Luftfahrtbetrieb und/oder Sicherheitsmanagement verfügen. Der Ausschuss besteht aus drei Mitgliedern: Charlotte Pedersen (Vorsitzende), Andrew Broderick und Barry Eccleston.
Der Ausschuss tritt mindestens dreimal im Jahr und darüber hinaus je nach Bedarf zusammen.
Die Ernennung in den Ausschuss erfolgt für eine Amtszeit von bis zu drei Jahren und kann um weitere Amtszeiten verlängert werden.